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   OVG Hamburg, 20.10.2017 - 3 Bf 152/16   

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https://dejure.org/2017,47154
OVG Hamburg, 20.10.2017 - 3 Bf 152/16 (https://dejure.org/2017,47154)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.2017 - 3 Bf 152/16 (https://dejure.org/2017,47154)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 3 Bf 152/16 (https://dejure.org/2017,47154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, Art 5 Abs 2 S 1 EGRL 98/96 vom 20.12.1996, Art 10 EGRL 98/96 vom 20.12.1996, Anh A.1/3.3 EGRL 98/96, § 7a Abs 2 S 2 Nr 1 BSeeSchG
    Schiffsausrüstung; Feuerschutzanzüge; abgelaufene Baumusterprüfbescheinigung; Umstellung auf Fortsetzungsfeststellungsklage im Rechtsbehelfsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen das Verbot des Inverkehrbringens von Hitzeschutzanzügen; Verpflichtung des Herstellers zur Information seiner Kunden über eine fehlerhafte Kennzeichnung von bereits in den Verkehr gebrachten Hitzeschutzanzügen; Weiteres Inverkehrbringen von Schiffsausrüstung ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen das Verbot des Inverkehrbringens von Hitzeschutzanzügen; Verpflichtung des Herstellers zur Information seiner Kunden über eine fehlerhafte Kennzeichnung von bereits in den Verkehr gebrachten Hitzeschutzanzügen; Weiteres Inverkehrbringen von Schiffsausrüstung ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen das Verbot des Inverkehrbringens von Hitzeschutzanzügen; Verpflichtung des Herstellers zur Information seiner Kunden über eine fehlerhafte Kennzeichnung von bereits in den Verkehr gebrachten Hitzeschutzanzügen; Weiteres Inverkehrbringen von Schiffsausrüstung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2017 - 3 Bf 152/16
    Zwar ist bei Anfechtungsklagen im Allgemeinen der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.6.2011, 8 C 2.10, NVwZ 2011, 1328, juris Rn. 18).

    Dessen Rechtmäßigkeit richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. - wenn wie hier um die Rechtmäßigkeit in einem bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt gestritten wird - nach der Sach- und Rechtslage in dem betreffenden Zeitraum bzw. zu dem betreffenden Zeitpunkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.1.2012, 8 B 62.11, NVwZ 2012, 510, juris Rn. 13; Urt. v. 1.6.2011, a.a.O.).

    Die vorstehend genannten Vorschriften sind in der im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, mithin am 7. Mai 2014 geltenden Fassung anzuwenden, denn dies ist im Allgemeinen - so auch hier - der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Anfechtungsklagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.6.2011, 8 C 2.10, NVwZ 2011, 1328, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2017 - 3 Bf 152/16
    Ein solcher Verwaltungsakt weist die Besonderheit auf, dass seine Wirkung nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern während eines bestimmten Zeitraums eintritt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.1.2012, 8 B 62.11, NVwZ 2012, 510, juris Rn. 13).

    Dessen Rechtmäßigkeit richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. - wenn wie hier um die Rechtmäßigkeit in einem bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt gestritten wird - nach der Sach- und Rechtslage in dem betreffenden Zeitraum bzw. zu dem betreffenden Zeitpunkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.1.2012, 8 B 62.11, NVwZ 2012, 510, juris Rn. 13; Urt. v. 1.6.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 18.04.2017 - 12 ZB 13.2095

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse hinsichtlich heimrechtlicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2017 - 3 Bf 152/16
    Der Kläger kann eine Anfechtungsklage auch dann noch im Berufungsverfahren auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen, wenn sich die angefochtene Verfügung bereits vor Ergehen des erstinstanzlichen Urteils erledigt hat, ohne dass der Kläger seinen Klageantrag im erstinstanzlichen Klageverfahren auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umgestellt hat (Abgrenzung zu VGH München, Beschl. v. 18.4.2017, 12 ZB 13.2095, juris Rn. 9, 16).

    Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuletzt die Auffassung vertreten, die Möglichkeit der Umstellung einer Anfechtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO scheide im zweiten Rechtszug aus, wenn das erledigende Ereignis bereits im ersten Rechtszug eingetreten, die Klageumstellung dort aber unterlassen worden sei (vgl. VGH München, Beschl. v. 18.4.2017, 12 ZB 13.2095, juris Rn. 9, 16).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2017 - 3 Bf 152/16
    Ein auf einen Zeitraum gerichtetes Verbot wird deshalb durch Zeitablauf regelmäßig gegenstandslos, weil es nicht rückwirkend befolgt oder durchgesetzt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.2013, 8 C 39.12, NVwZ-RR 2014, 94 [Ls], juris Rn. 17).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2017 - 3 Bf 152/16
    In derartigen Fällen ist von einer Erledigung "auf andere Weise" i.S.v. § 43 Abs. 2 VwVfG auszugehen, weil die Regelung mangels Anknüpfungspunkt letztlich ins Leere geht (vgl. zu den verschiedenen Fallgruppen: BVerwG, Urt. v. 17.8.2011, 6 C 9.10, BVerwGE 140, 221, juris Rn. 43).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2017 - 3 Bf 152/16
    Dabei kann die Umstellung auch noch im Rechtsmittelverfahren, namentlich - wie hier - im Berufungsverfahren erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1998, 2 C 4.97, NVwZ 1999, 404, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 113 Rn. 121, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 11.07

    Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Promotion.

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2017 - 3 Bf 152/16
    Entscheidend ist die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zukünftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.2008, 1 WB 11.07, DokBer 2008, 323, juris Rn. 21, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.07.2003 - 1 B 291.02

    Einseitige Erledigungserklärung des Klägers; besonderes

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2017 - 3 Bf 152/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Hauptsache nämlich auch erst im Berufungs- oder im Revisionsverfahren für erledigt erklärt werden, selbst wenn die Erledigung bereits während des erstinstanzlichen Verfahrens eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.2003, 1 B 291/02, NVwZ 2004, 353, juris Rn. 8, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - 19 A 2114/20

    Rechtsschutzinteresse bei einer rückwirkenden oder nachträglichen erteilten

    vgl. OVG NRW Beschluss vom 22. Januar 2018 - 6 A 187/16 -, juris, Rn. 8 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 27. Dezember 2022 - 10 ZB 21.1998 -, juris, Rn. 7; OVG Hamburg, Urteil vom 20. Oktober 2017 - 3 Bf 152/16 -, juris, Rn. 46; ablehnend dagegen: Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2017 - 12 ZB 13.2095 -,PflR 2017, 742, juris, Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - 19 A 2113/20

    Erledigungseintritt gerichtet auf die Verpflichtung des Landes zur Erteilung

    vgl. OVG NRW Beschluss vom 22. Januar 2018 - 6 A 187/16 -, juris, Rn. 8 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 27. Dezember 2022 - 10 ZB 21.1998 -, juris, Rn. 7; OVG Hamburg, Urteil vom 20. Oktober 2017 - 3 Bf 152/16 -, juris, Rn. 46; ablehnend dagegen: Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2017 - 12 ZB 13.2095 -, PflR 2017, 742, juris, Rn. 9.
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